Die Aufgaben des Gemeinderats und der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung der Gemeinde Rohrdorf festgelegt.
Die Ausschüsse sind im Rahmen ihres Aufgabenbereichs vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat nicht selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen entscheiden sie anstelle des Gemeinderates als beschließende Ausschüsse.