Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln zur Bezirkswahl 2023 (Stimmzettel „C“ und „D“) ein Bezeichnungsfehler aufgetreten ist.
Dieser hat jedoch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Die Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt – Nr. 23 Sonderausgabe vom 14.09.2023 finden Sie >>hier<<.